Ignaz Kögler Senior Fellow

Die Stiftung vergibt Stipendien an exzellente auswärtige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich bereits einen Namen in der Wissenschaft gemacht haben und z.B. im Rahmen eines Sabbaticals oder Forschungsfreisemesters gemeinsame Forschungsprojekte an Hoch­schulen oder Forschungseinrichtungen in Ingolstadt durchführen wollen. Die Forschungsvorhaben sollen das lokale Forschungsportfolio anwendungsorientiert stärken bzw. den Ausbau strategischer Felder unterstützen. Es wird erwartet, dass der Fellow seine Forschung stadtöffentlich präsentiert.

Förderung

Die Stipendien bestehen aus Geldleistungen zur Finanzierung der Aufenthaltskosten des Senior Fellows in Ingolstadt. In der Regel werden Aufenthalte von sechs Monaten gefördert, in besonderen Fällen von bis zu 12 Monaten. Das Stipendium beträgt 3.000 € pro Monat zuzüglich einer Reisekostenpauschale von 2.000 €. Es wird erwartet, dass die aufnehmende Institution die nicht durch etwaige Drittmittel gedeckten zusätzlichen Forschungskosten übernimmt.

Förderkriterien

  1. Exzellenz der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen
  2. Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens
  3. Nachhaltige Stärkung der lokalen anwendungsorientierten Forschung

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungen können bis zum 23. Oktober 2023 eingereicht werden. Bewerbungen können durch die gastgebende Ingolstädter Institution online an die Exzellenzstiftung gesandt werden. Die Bewerbung muss alle erforderlichen Unterlagen auf Deutsch oder Englisch enthalten:

  • Tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten, unterschrieben)
  • vollständige Publikationsliste
  • Darstellung des Forschungsvorhabens (maximal fünf Seiten, inkl. Angaben zur öffentlichen Präsentation der Ergebnisse)
  • Stellungnahme und Forschungsplatzzusage des wissenschaftlichen Gastgebers
  • Angabe von mind. drei Referenzen

Über die Anträge auf Projektförderung entscheidet der Wissenschaftsrat nach Vorbewertung der Exzellenzstiftung. Bewerbungen zur Fortsetzung eines bereits begonnenen Forschungsaufent­halts können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Antragsberechtigt sind qualifizierte Wissen­schaftlerinnen und Wissenschaftler aller Länder. Für Details ziehen Sie bitte die FAQ zu Rate.