Ignaz Kögler Senior Fellow - FAQ

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Kann ich mich auch ohne abgeschlossene Promotion bewerben?

Ja, sofern ein starker wissenschaftlicher Lebenslauf vorzuweisen ist.

Sind Deutsche und/oder Englische Sprachkenntnisse für eine Bewerbung erforderlich?

Sehr gute Deutsch- und/oder Englisch-Kenntnisse sind erforderlich.

Ist eine Doppelförderung möglich?

Eine Doppelförderung ist nicht möglich.

Gastgeber

Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?

Jede/r Wissenschaftler/in, der in Ingolstadt an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeitet und Ihnen eine Forschungsplatzzusage für den geplanten Forschungsaufenthalt anbietet.

Wie finde ich eine/n wissenschaftliche/n Gastgeber/in?

Die Wahl ist frei und muss eigenständig durch die/den Bewerber/in erfolgen. Eine direkte Vermittlung erfolgt nicht über die Exzellenzstiftung Ignaz Kögler.

Kann ich meinen Forschungsaufenthalt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?

Sofern diese als Wissenschaftler/in an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Ingolstadt tätig sind, ja.

Erhält mein/e Gastgeber/in zusätzliche Mittel für Kosten, die im Rahmen des Forschungsaufenthalts am Gastinstitut entstehen?

Nein, anfallende Forschungszusatzkosten werden von der Gastgeberin bzw. dem Gastgeber übernommen.

Vorbereitung/Planung

Welche Deadlines gibt es für die Einreichung von Anträgen?

Bewerbungen können bis zum 15. Oktober 2024 eingereicht werden.

Kann ich Teile meiner Forschungsarbeiten auch außerhalb meines Gastgeberinstituts durchführen?

Notwendige Arbeiten können auch außerhalb des Ingolstädter Gastgeberinstituts durchgeführt werden. Die Durchführung des Forschungsvorhabens soll jedoch hauptsächlich am Gastgeberinstitut stattfinden.

Kann ich ein Forschungsstipendium für weniger als sechs Monate beantragen?

Eine Förderung von kürzeren Projekten ist nicht vorgesehen.

Kann ein Forschungsstipendium für mehr als 12 Monate beantragt werden?

Eine Förderung von längeren Projekten ist nicht vorgesehen.

Kann ich meinen Forschungsaufenthalt unterbrechen bzw. zeitlich aufteilen?

Nein, eine geplante Unterbrechung ist prinzipiell nicht vorgesehen.

Wann muss ich das Stipendium spätestens antreten?

Das Stipendium muss spätestens neun Monate nach Bewilligung angetreten sein.

Wie hoch ist mein Stipendium?

3.200 € für erfahrene Wissenschaftler/-innen bzw. 3.850 € (Professoren/-innen) pro Monat zuzüglich einer einmaligen Reisekostenpauschale von ca. 2.000 €.

Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?

Nein, das Stipendium wird nicht rückwirkend ausbezahlt.

Wer zahlt die Kosten für An- und Abreise?

Die Kosten für die An- und Abreise gelten mit der Reisekostenpauschale als beglichen.

Kann ich meine Familie mitbringen?

Dies steht dem Stipendiaten frei. Eine zusätzliche finanzielle Förderung kann dafür nicht gewährt werden.

Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?

Nach Bekanntgabe der Stipendiaten.

Darf ich eingereichte Publikationen in die Liste der Schlüsselpublikationen und der vollständigen Publikationsliste auflisten?

Nein, nur akzeptierte Publikationen dürfen gelistet werden.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Bestätigen Sie den Eingang meines Antrags?

Die Kommunikation Ihres Antrags erfolgt über Ihren Gastgeber. Dieser erhält eine Bestätigung bei erfolgreichem Eingang Ihres Antrags.

Wie lange kann ich weitere Unterlagen einreichen bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisieren?

Eine nachträgliche Einreichung ist nicht vorgesehen.

Werde ich über den Entscheidungstermin meiner Bewerbung unterrichtet?

Ein genauer Entscheidungstermin kann nicht mitgeteilt werden. In der Regel erfolgt der Bescheid innerhalb von zwei Wochen nach Beratung des Wissenschaftsrats. Die nächste Sitzung des Wissenschaftsrats findet am 03. Dezember 2024 statt.

Wer begutachtet meinen Antrag?

Nach Vorbewertung durch die Exzellenzstiftung Ignaz Kögler wird der Senior Fellow durch den Wissenschaftsrat ernannt.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die Entscheidung erfolgt durch den Wissenschaftsrat auf Basis der getroffenen Vorbewertung.

Werde ich im Falle einer Ablehnung über die Gründe der Ablehnung informiert?

Eine detaillierte Begründung ist nicht vorgesehen.

Kann ich mich nach einer Ablehnung erneut bewerben?

Ja, eine erneute Bewerbung ist grundsätzlich möglich. Es muss jedoch bedacht werden, dass diese sich von der ersten Antragsstellung signifikant unterscheiden muss.