Ignaz Kögler Research Summer Camp - FAQ
Voraussetzungen für eine Bewerbung
Können nur Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtung das Summer Camp beantragen?
Ja, in begründeten Fällen dürfen sich jedoch auch forschende Unternehmen in Kooperation am Summer Camp beteiligen. Die Federführung obliegt weiterhin der Ingolstädter Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
Muss das Summer Camp auf Deutsch durchgeführt werden?
Nein, da auch internationale Teilnehmer/innen willkommen sind, können die Veranstaltungen auf Deutsch- oder Englisch durchgeführt werden.
Ist eine Doppelförderung möglich?
Eine Doppelförderung der gleichen Sachkosten ist nicht möglich. Eine zusätzliche Finanzierung durch Dritte/Sponsoren ist jedoch möglich.
Gastgeber
Wer kann als Schirmherr/in auftreten?
Jede/r Wissenschaftler/in, der/die in Ingolstadt an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeitet.
Ist eine zusätzliche Finanzierung durch Dritte erforderlich?
Ja, sofern es zu keine Doppelförderung kommt.
Teilnehmer
Wer kommt als Teilnehmer in Frage?
Alle eingeschriebenen Studentinnen und Studenten.
Müssen die Teilnehmer aus Ingolstadt sein?
Nein, die Einschreibung muss nicht an einer Ingolstädter Hochschule erfolgt sein.
Vorbereitung/Planung
Welche Deadlines gibt es für die Einreichung von Anträgen?
Bewerbungen können bis zum 15. Oktober 2024 eingereicht werden.
Kann das Summer Camp auch außerhalb von Ingolstadt durchgeführt werden?
Die Durchführung soll zum größten Teil in Ingolstadt und Region 10 stattfinden.
Muss das Research Summer Camp am Stück stattfinden oder kann es auch an mehreren Wochenenden durchgeführt werden?
Nein, eine geplante Unterbrechung ist prinzipiell nicht vorgesehen.
Wann muss das Summer Camp spätestens durchgeführt werden?
Das Stipendium sollte wie beantragt durchgeführt werden. Eine Verschiebung eines geförderten Summer Camps ist nicht angedacht.
Kann das Stipendium rückwirkend gezahlt werden, wenn bereits ein Research Summer Camp durchgeführt wurde?
Nein, die Genehmigung des Stipendiums ist vorab notwendig.
Können An- und Abreise von Teilnehmer über das Stipendium bezahlt werden?
Ja, die Reisekosten von Teilnehmern können im Rahmen des begrenzten Budgets über das Stipendium übernommen werden.
Können Stipendiaten ihr Familie mitbringen?
Dies steht dem Stipendiaten frei. Eine zusätzliche finanzielle Förderung kann dafür nicht gewährt werden.
Können An- und Abreise von Dozenten über das Stipendium bezahlt werden?
Ja, die Reisekosten von Dozenten können im Rahmen des begrenzten Budgets über das Stipendium übernommen werden.
Wann kann das Summer Camp frühestens durchgeführt werden?
Nach Bekanntgabe der Auswahl.
Ablauf des Auswahlverfahrens
Bestätigen Sie den Eingang des Antrags?
Ja, der Eingang des Antrags wird per E-Mail bestätigt (üblicherweise 3 Tage nach Eingang).
Wie lange können weitere Unterlagen eingereicht bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisiert werden?
Eine nachträgliche Einreichung ist nicht vorgesehen.
Wann findet die Entscheidung statt? Wann erfolgt der Bescheid?
Ein genauer Entscheidungstermin kann nicht mitgeteilt werden. In der Regel erfolgt der Bescheid innerhalb von zwei Wochen nach Beratung des Wissenschaftsrats. Die nächste Sitzung des Wissenschaftsrats findet am 03. Dezember 2024 statt.
Wer begutachtet den Antrag?
Die Exzellenzstiftung Ignaz Kögler trifft eine Vorauswahl. Aus dieser Vorauswahl ernennt der Wissenschaftsrats das geförderte Research Summer Camp.
Wer trifft die Entscheidung?
Die Entscheidung erfolgt durch den Wissenschaftsrat auf Basis der getroffenen Vorauswahl.
Wird im Falle einer Ablehnung über die Gründe der Ablehnung informiert?
Eine detaillierte Begründung ist nicht vorgesehen.
Kann nach einer Ablehnung eine erneute Bewerbung erfolgen?
Ja, eine erneute Bewerbung ist grundsätzlich möglich. Es muss jedoch bedacht werden, dass diese sich von der ersten Antragsstellung signifikant unterscheiden muss.